Als Gemeinschaftseigentümer wohnen Sie so lange in ihrer Genossenschaftswohnung, wie Sie es wollen. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Genossenschaft.

Brauchen Sie eine andere Wohnung - vielleicht mit einem Kinderzimmer, Balkon oder Garten - dann ist Ihre Genossenschaft flexibel.

Jede Genossenschaft hat ein breites Wohnungsangebot, so dass sie Ihnen die Wohnung anbieten kann, die zu Ihrer Lebenssituation passt. Eine Genossenschaftswohnung ist aber auch sicher, weil sie vor Verkauf geschützt ist.

Denn welcher Eigentümer verkauft schon seine Wohnung, wenn er darin gut und sicher wohnen kann. Bei unseren Genossenschaften machen einzig und allein die Mitglieder Gewinn und nicht die Aktionäre.